Mit Hund nach Finnland

Finnland ist prinzipiell ein hundefreundliches Land.

In viele Ferienhäuser dürfen Sie Ihren Hund mitnehmen. Wir haben alle Ferienhäuser mit einem Pfotensymbol gekennzeichnen, in denen Ihr Hund willkommen ist

In den FAQs können Sie nachlesen, was bei der Mitnahme von Hunden im fintouring-Ferienhaus zu beachten ist.

Kleines Finnland-Hunde-ABC:

Anreise

Die meisten Hundebesitzer reisen mit der Fähre an. Falls Sie über Dänemark und Schweden anreisen, ist es wichtig auch die Einreisebestimmungen dieser Länder zu beachten. Auf den Fähren gibt es spezielle Kabinen für Haustierbesitzer, in die Sie ihren Hund mitnehmen dürfen. Da die Anzahl hier begrenzt ist, lohnt sich eine vorzeitige Reservierung.

Einreisebestimmungen

Die jeweils gültigen Einreisebestimmungen nach Finnland können Sie auf den Internetseiten der finnischen Behörde evira abrufen. Konkrete Fragen können Sie direkt über die telefonische Auskunftshotline für Haustierbesitzer klären.

Geschäfte

In vielen Geschäften und Einkaufszentren ist es nicht gestattet Hunde mitzunehmen. Dank einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021 ist die Mitnahme von Hunden auch in Lebensmittelläden nicht mehr grundsätlich verboten - sofern der Geschäftsinhaber eine Mitnahme erlaubt. Bislang wird von dieser Möglichkeit jedoch noch kaum Gebrauch gemacht. Achten Sie auf die Beschilderung am Eingang und fragen Sie im Zweifelsfall persönlich nach.

Restaurants

In der Vergangenheit war das Mitbringen von Hunden in Restaurants und Cafés nicht erlaubt. Hundebesitzer durften mit Ihren Hunden nur im Außenbereich auf der Terrasse sitzen. Dank einer Gesetzesänderung obliegt die Entscheidung nun jedem Restaurantbesitzer, ob Hunde auch in die Gaststube dürfen oder nicht. Eine allgemeine Regel gibt es nicht. Fragen Sie deshalb vor jedem Restaurantbesuch sicherheitshalber nach.

Nicht erlaubt

Hunde dürfen nicht auf Märkte, Sportplätze, Kinderspielplätze und an öffentliche Schwimmstrände mitgenommen werden.

Hundestrände und Auslaufplätze

In vielen Gemeinden gibt es spezielle Strandabschnitte nur für Hundebesitzer. In größeren Ortschaften gibt es außerdem eingezäunte Bereiche, in denen Hunde unter Aufsicht Ihrer Besitzer frei laufen und spielen können.

Leinenpflicht

Innerhalb von Ortschaften sind Hunde jederzeit anzuleinen, eingeschlossen Trimm-dich-Pfade und Spazierwege. Zwischen dem 1. März und dem 19. August sind Hunde auch in der freien Natur anzuleinen oder zumindest so zu führen, dass sie bei Bedarf sofort angeleint werden können.

Hinterlassenschaften

In Finnland werden die Hinterlassenschaften der Vierbeiner vom Besitzer gewissenhaft entfernt.

Wir bitten Sie, sich an die landesüblichen Vorgaben zu halten. Hinterlassen Sie einen guten Eindruck und tragen Sie somit dazu bei, dass Ihr Hund auch in Zukunft ein willkommener Gast ist!

Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, aber ohne Gewähr, da Änderungen der Gesetzeslage jederzeit möglich sind. Aktuelle Infos finden Sie z.B. auf den Seiten des finnischen Hundeverbandes, www.kennelliitto.fi .

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