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Vermietungsbedingungen der Firma AB fintouring OY für Ferienhäuser und Ferienwohnungen

Sehr geehrte Kunden,

die Firma AB FINTOURING OY, STRÖMMA c/o Poste Restante, FIN-21710 KORPPOO,  Aktiengesellschaft nach finnischem Recht, nachstehend „fintouring OY“ abgekürzt, bietet Ihnen in ihrem Katalog, bzw. auf ihren Internetseiten ausgesuchte Ferienwohnungen und Ferienhäuser zur Vermietung an, die von fintouring OY selbst ausgewählt, besichtigt und geprüft wurden. Zu einem Gelingen Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen. Diese Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Kunden und fintouring OY zu Stande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Vorschriften deshalb genau durch. Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir nachfolgend für alle von uns angebotenen Ferienwohnungen oder Ferienhäuser einheitlich den Begriff "Feriendomizil".

 

1. Rechtsgrundlagen und Stellung von fintouring Oy

1.1 fintouring OY wird ausschließlich als Vermieter der Feriendomizile tätig. Grundlage der Tätigkeit ist die in Ziff. 1.3 dieser Vermietungsbedingungen vereinbarte ausschließliche Geltung des Rechts von Finnland. 

1.2 fintouring OY ist demnach nicht Reiseveranstalter nach deutschem oder finnischem Recht bzw. entsprechend der Definition der Richtlinie EU 2015/2302 über Pauschalreisen.

1.3 Für das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis wird demnach ausdrücklich und ausschließlich die Geltung des Rechts von Finnland vereinbart. Es finden demnach auf den Mietvertrag mit dem Kunden in erster Linie diese Vermietungsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen von Finnland Anwendung.

1.4 Diese Mietvertragsbedingungen gelten nicht, soweit fintouring Oy entsprechend den Angaben in der Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Vermittler von Reiseleistungen tätig wird. Für solche vermittelten Verträge und Angebote gelten, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen rechtswirksam vereinbart, ausschließlich die Vertragsbedingungen der vermittelten Unternehmen und ansonsten die auf das Vertragsverhältnis zwischen dem vermittelten Unternehmen und dem Kunden anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

1.5 Die Haftung von fintouring Oy als Anbieter verbundener Reiseleistungen bei der Vermittlung von weiteren Arten von Reiseleistungen neben der Vermietung von Feriendomizilen im Sinne der Richtlinie EU 2015/2302 bleibt unberührt, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der fintouring Oy vorliegen.


2. Abschluss des Vertrages

2.1 Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots von fintouring OY und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Feriendomizils und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von fintouring OY nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Mietvertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von fintouring OY zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von fintouring OY herausgegeben werden, sind für Fintouring OY und die Leistungspflicht von fintouring OY nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht von fintouring OY gemacht wurden.

d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von fintouring OY vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. 

e) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

2.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde fintouring OY den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an.

b) Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch fintouring OY zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt fintouring OY eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Mietvertragsabschluss, wenn die entsprechende Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform dem Kunden nicht zugeht. 


2.3 Bei Buchungen, die über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Mietvertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von fintouring Oy erläutert. Der genaue Ablauf des Buchungsvorganges wird unter https://www.fintouring24.com/faq.html beschrieben. 

b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde fintouring Oy den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Mietvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. fintouring Oy ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

d) Der Mietvertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von fintouring Oy beim Kunden zu Stande.


3. Preise, Bezahlung

3.1 Die Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung des Feriendomizils inklusive eines normalen Energie- und Wasserverbrauchs. Sofern in der Domizilbeschreibung nicht anders angegeben, sind eine optionale Endreinigung, Bettwäsche und Handtücher und weitere optionale objektbezogene Zusatzleistungen nicht im Mietpreis inkludiert. Teilweise können diese Leistungen vom Gast auf Wunsch gegen eine im Buchungsprozess ausgewiesene Gebühr bestellt werden. Wenn kein normaler Energie- und Wasserverbrauch enthalten ist, wird auf diesen Umstand in der Beschreibung des Feriendomizils hingewiesen. Örtliche Kurtaxe und alle objektbezogenen Zusatzleistungen sowie die Kosten für einen weit überdurchschnittlich hohen Energieverbrauch (z.B. durch verschwenderische Nutzung von Feuerholz) müssen von den Kunden getragen werden. Diese Kosten sind direkt vor Ort an den Eigentümer oder Verwalter zu begleichen.

3.2 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen an fintouring OY zu bezahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von fintouring OY.

3.3 Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem Belegungsbeginn weniger als 6 Wochen liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 3.4 zu bezahlen. 

3.4 Die Restzahlung ist spätestens 6 Wochen vor Belegungsbeginn auf dem Konto von fintouring OY eingehend zu überweisen, da fintouring OY entsprechend frühzeitig Zahlungen an die Eigentümer zu leisten hat.

3.5 Soweit fintouring OY zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug des Feriendomizils, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Mietunterlagen.

3.6 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist fintouring OY berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. diese Vertragsbedingungen zu belasten.


4. Leistungspflichten von fintouring Oy und Leistungsänderungen

4.1 Die von fintouring OY geschuldete vertragliche Leistung besteht in mietweisen Überlassung des gebuchten Feriendomizils in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw. der Beschreibung des Feriendomizils und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluß vorlagen.

4.2 Von der Leistungspflicht von fintouring OY nicht umfasst sind, ausgenommen soweit dies­bezüglich seitens fintouring OY Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten be­stehen und verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Feriendomizil und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Feriendomizils, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.

4.3 fintouring OY ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 

4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Feriendomizils, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Mietvertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleich­wertigen Feriendomizils zu verlangen, wenn fintouring OY in der Lage ist, ein solche solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an­zubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von fintouring OY über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.


5. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn; Stornokosten

5.1 fintouring OY räumt dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht vom Mietvertrag bis zum Tag vor dem Belegungsbeginn ein. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Kunden in Textform erfolgen.

5.2. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch von fintouring OY auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen. 

5.3 fintouring OY hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters des Feriendomizils (z. B. Nichtraucherobjekt) um eine anderweitige Vermietung der Unterkunft zu bemühen.

5.4 Die pauschal festgelegte Höhe der Rücktrittskosten-Entschädigung bemisst sich nach dem Mietpreis unter Abzug des Wertes der von fintouring Oy gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was fintouring Oy durch gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils erwerben kann. Eine pauschale Entschädigung in Prozent des Mietpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, kann fintouring Oy für alle Feriendomizile wie folgt verlangen:

- bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 20 %

- vom 89. Tag bis zum 43. Tag vor Belegungsbeginn 50 %

- vom 42. bis zum Tag vor Belegungsbeginn oder bei Nichtanreise 95 %.

5.5 Dem Kunden bleibt es ausdrücklich vorbehalten, fintouring OY nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Vermietung des Feriendomizils zu höheren Erlösen bei fintouring OY geführt hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6 fintouring OY ist berechtigt, bei einer Stornierung vor dem vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn geleistete Zahlungen des Kunden einzubehalten, bis feststeht, ob eine anderweitige Vermietung des Feriendomizils möglich war. Steht eine solche anderweitige Belegung fest, andernfalls spätestens nach Ende des vereinbarten Belegungszeitraums, erstattet fintouring OY das sich zu Gunsten des Kunden entsprechend den vorstehenden Regelungen ergebende Guthaben.

5.7 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 

 

6. Umbuchungen

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Mietvertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, des Feriendomizils, der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann fintouring OY bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Umbuchung erheben.

6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Mietvertrag gemäß Ziffer 5. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.



7. Nicht in Anspruch genommene Leistung 

7.1 Nimmt der Kunde die Belegung des Feriendomizils oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Mietvertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.

7.2 fintouring OY wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.



8. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von fintouring OY anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von fintouring OY wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Mietunterlagen informiert. Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber fintouring OY unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.2 Beauftragte von fintouring OY und Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt und von fintouring OY nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen fintouring OY anzuerkennen.

8.3 Wird die Nutzung des Feriendomizils infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Mietvertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, fintouring OY erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn fintouring OY oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von fintouring OY oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Mietvertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.


9. Besondere Obliegenheiten des Kunden

9.1 Das Feriendomizil darf nur mit den im Mietvertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist fintouring OY, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Mietvertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das  Feriendomizil zu verlassen.

9.2 Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind dem Beauftragten von fintouring OY anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Feriendomizils dar, gilt die Regelung in Ziffer 9.1 entsprechend.

9.3 Auf Verlangen von fintouring OY, bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug des Feriendomizils eine Besichtigung und Kontrolle des Feriendomizils und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll fest zu halten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht gerügt wurden.

9.4 Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das  Feriendomizil pfleglich zu behandeln, und fintouring OY, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von fintouring OY alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält.

9.5 Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Feriendomizils gilt, dass eine unterlassene Anzeige des Kunden zu einer Nachweispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise durch den Vermieter festgestellte Schäden nicht vom Kunden oder seinen Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind.

9.6 Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutra­gen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

9.7 Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Feriendomizils und seiner Einrichtungen, die im Feriendomizils ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt worden genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Feriendomizils, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.

9.8 Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.

9.9 Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Feriendomizils, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthalten Endreinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von fintouring OY die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von fintouring OY bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.

9.10 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von fintouring OY mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages durch fintouring OY rechtfertigen.

 

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

10.1 fintouring OY oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Mietvertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Mietvertrages ungeachtet einer Abmahnung von fintouring OY, deren Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. 

10.2 Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrigen Feriendomizilbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Feriendomizil erheblich beschädigt wird.

10.3 Kündigt fintouring OY in diesen Fällen, so behält fintouring OY den Anspruch auf den Gesamtpreis; fintouring OY muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an­rechnen lassen, die fintouring OY aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils er­langt. 

 

11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

11.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch fintouring Oy stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

11.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von fintouring Oy bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen fintouring Oy unverzüglich zu verständigen.

 

12. Beschränkung der Haftung

fintouring OY haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis­tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Domizilbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von fintouring OY sind. fintouring OY haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von fintouring OY ursächlich geworden ist.

 

13. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber fintouring OY unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.  

 

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Vertragspartner ist:
Firma AB fintouring Oy, STRÖMMA, FI-21710 KORPPOO c/o Poste Restante, Aktiengesellschaft nach finnischem Recht Steuernummer / Y-tunnus: 25017159
Kotipaikka / Eingetragen in: PARAINEN
Geschäftsführer: Tina Lang, Daniel Lang
Kontakt für Deutschland:
Telefon: +49-5135-929010
Telefax: +49-5135-929055
E-Mail: info@fintouring24.com

Stand: April 2022